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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2001 - L 16 P 141/00   

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https://dejure.org/2001,51605
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2001 - L 16 P 141/00 (https://dejure.org/2001,51605)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.06.2001 - L 16 P 141/00 (https://dejure.org/2001,51605)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - L 16 P 141/00 (https://dejure.org/2001,51605)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2001 - L 16 P 141/00
    Nach den Orientierungswerten zur Pflegezeitbemessung für diese Katalogverrichtungen nach den Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen (zu deren Bedeutung vgl. BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 10 S. 77) ist für das Umlagern ein Zeitaufwand von zwei bis drei Minuten und das Wechseln von Windeln vier bis sechs Minuten (Wasserlassen) bzw. sieben bis zehn Minuten (Stuhlgang) anzusetzen.

    Ob die Klägerin in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr in ständiger Rufbereitschaft stand und zusätzlich zu den berücksichtigten nächtlichen Hilfen nachts beruhigend auf H. einwirken mußte, kann dahinstehen, denn diese Hilfestellungen sind im Rahmen der Grundpflegeverrichtungen des § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 SGB XI, auf die sich Nr. 4 2. Alt. HRi bezieht, nicht berücksichtigungsfähig, da sie keiner der dort genannten Verrichtungen zugeordnet werden können (vgl. BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 10 S. 76; § 15 Nr. 1).

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2001 - L 16 P 141/00
    Pflegenden eine Situation gegeben sein muss, die typischer Weise einen ganz außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand bedingt (vgl. BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 S. 6; BSG in Urteilssammlung der Krankenkassen - USK - 9827 S. 161).
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 P 14/99 R

    Verrichtungen Waschen/Duschen/Baden in der Pflegeversicherung, Vermeidung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2001 - L 16 P 141/00
    Nächtliche Pflege, wie sie zur Einstufung in die Pflegestufe III nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI erforderlich ist, mit dem die Regelung der Nr. 4 2. Alt. HRi im Zusammenhang steht, findet nur dann statt, wenn sie zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens objektiv erforderlich ist (st. Rechtspr. des BSG, vgl. BSG Sozialrecht (SozR) - 3-3300 § 15 Nr. 5 sowie zuletzt BSG Urt. vom 31.08.2000 - B 3 P 14/99 R -, Breithaupt 2001, 120 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2001 - L 4 P 4483/99
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2001 - L 16 P 141/00
    Auch die sonstige Verwendung des Begriffs der Pflegekraft im Gesetz (vgl. § 15 Abs. 3 SGB XI) sowie in den Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen, sprechen für eine solche Auslegung, wie das SG zu Recht dargelegt hat (a.A. LSG Baden-Württemberg Urt.v. 16.02.2001 - L 4 P 4483/99 -, Umdr.S. 9).
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